Übersicht der Reisebeschränkungen
 

RDA INFORMIERT:

Übersicht der Reisebeschränkungen

Dienstag, 24.03.2020

Der RDA hat eine Übersicht zusammengestellt über die aktuellen Einschränkungen für den Reiseverkehr. Die Informationen basieren auf Rückmeldungen im Auswärtigen Amt. Diese Übersicht ist als eine Momentaufnahme zu verstehen, da jederzeit unangekündigt neue Maßnahmen und Regeln eingeführt werden können. Einen sehr guten Überblick bietet auch die von der Europäischen Kommission veröffentliche Website.

https://ec.europa.eu/transport/coronavirus-response_en


Belgien
-Verbot nicht-essentieller Reisen außerhalb Belgiens - Aus wirtschaftlichen Gründen: Brussels Airlines stellt ab 21.3.2020 für wenigstens 4 Wochen den regulären Betrieb ein. - Zug- und Fernbusverbindungen und ÖPNV werden reduziert.

Bulgarien
- Für Einreisende gilt eine sofortige obligatorische 14-tägige häusliche Quarantäne. - 20.03.-17.04. Einreiseverbot für Drittstaater, außer u.a. Diplomaten, Piloten, Ärzte, Forscher, Vertreter internationaler Organisationen. - Seit 18.03. Einreiseverbot für folgende StA: ESP, ITA, FRA, DEU, NLD, CHE, GBR; außer ständiger Wohnsitz/ Daueraufenthalt in BGR und deren Familienangehörige - Aussetzung aller Luftverbindungen mit ITA und ESP - Zudem Öffnung vorübergehender Zweigstellen zur Gesundheitskontrolle an den Grenzübergangsstellen Gyushevo, Vidin,Vrashka chuka, MakazaNimfeya und Ilinden-Eksohi.

Tschechien
- Ausreiseverbot für CZE-StA, Ausnahme Grenzpendler und Angehörige von Behörden der öffentlichen Sicherheit - Einreise nur noch für CZE-StA. außer Ausländer mit Daueraufenthaltsstatus, Grenzpendler, Gesundheitsexperten, Diplomaten sowie für Transit von EU-Bürgern. - Wiedereinführung von Grenzkontrollen - Schließung der int. Flughäfen mit Ausnahme Prag und Kbely - Aussetzung des internationalen Zug- und Busverkehrs - Öffentliche Verkehrsmittel werden aufrechterhalten.

Dänemark
- 14-tägige häusliche Quarantäne zuhause für alle aus dem Ausland zurückkehrenden DNK/Drittstaater - 14.03. bis mind. 13.04.: temporäre Grenzkontrollen an allen Grenzen; Einreise für Nicht-DNK-StA nur in begründeten Fällen (z.B. Arbeitsplatz in DNK und/oder dauerhafter Wohnsitz in DNK, Warentransport) - Starke Reduzierung aller überregionalen Verkehrsmittel; Kreuzfahrtschiffe dürfen nicht mehr anlegen.

Estland
- Einreise: Grenzkontrollen ab Dienstag 17.03.; Einreise nur für EST sowie Personen mit Aufenthaltsgenehmigung, bzw. EU-Bürger mit Wohnsitz in EST und deren Angehörigen; Durchreise zwecks Heimreise für Personen ohne COVID-19-Symptome gestattet. Warenverkehr gestattet - Jeder Einreisende muss für zwei Wochen in Quarantäne. - Reisebeschränkungen innerhalb EST. - Ab 19.03. Einrichtung einer tägl. direkten DEU-EST Fährverbindung (Paldiski-Sassnitz), insb. um Warentransport nach EST weiterhin sicherzustellen. Mitreise von Personen mit PKW möglich. - Beschränkung der Reise auf verschiedene Inseln ( außer Warentransport) - Fährbetrieb nach Schweden weitgehend eingestellt

Irland
- Empfehlung, in den nächsten 14 Tagen auf nicht essentielle Reisen zu verzichten. - Verpflichtende 14 tägige häusliche Quarantäne für alle Einreisenden Personen aus allen Staaten (mit Ausnahme von Nordirland). - Ryanair hat Anzahl seiner Flüge um etwa 80% reduziert

Griechenland
- Verpflichtende 14-tägige häusliche Quarantäne für alle Einreisenden GRC und EU-Bürger (seit 17.3.); - Ein-monatiges Einreiseverbot für Personen aus Drittstaaten.
- Vorläufige Aussetzung der See- und Luftverbindungen mit Italien und Spanien für Personen (Warenverkehr wird aufrecht erhalten) - Aussetzung von Bootsausflügen von der Türkei nach Griechenland - Anlegeverbot für Kreuzfahrtschiffe

Spanien
- Seit 17.03. (bis zunächst 26.03.) Einreiseverbot für Nicht-Spanier (Ausnahmen u.a. für ausländisches Personal an diplomatischen Vertretungen) - .Alle Transportanbieter reduzieren ihr Angebot um 50% und die Anzahl der Passagiere (ausgenommen: AVE-Hochgeschwindigkeitszüge, Nahverkehrszüge, Flüge privater Betreiber) und stellen hinreichenden Abstand zwischen Fahrgästen sicher. - Besondere Regelungen sollen für den Transport zu den Inseln und Exklaven getroffen werden (Einstellung des Fährverkehrs von und nach Ceuta und Melilla am 17.03.).

Frankreich
- Verbot sämtlicher Reisen innerhalb und außerhalb Frankreichs für die nächsten 2 Wochen, soweit nicht Ausnahmeregelung der Ausgangssperre (Rückkehr zum 1. Wohnsitz, notwendiger Arbeitsweg) greift. - Einreisekontrollen/ Gesundheitsprüfungen, - weitreichende Einschränkung des Öffentlichen Personenfern- und – nahververkehrs. - Rückholflüge aus Überseegebieten

Kroatien
- Einreise nur noch für HRV Staatsangehörige gestattet sowie u.a. für Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in HRV, Diplomaten, Mediziner, LkwFahrer, Polizisten - 14-tägige Hausquarantäne/Selbstisolierung bei Rückkehr aus betroffenen Gebieten, bei Symptomen Hospitalisierung - Transit (Lastwagen oder Personenkraftwagen): Gesundheitschecks durch Grenzpolizei, Reisende müssen Kontaktinformationen und die voraussichtliche Abfahrtszeit aus HRV sowie den geplanten Grenzübergang mitteilen. Verpflichtende Quarantäne für Lkw-Fahrer am Bestimmungsort

Italien
- Einstellung des Flug- und Schiffsverkehrs nach Sardinien bis 25. März - Verpflichtende Quarantäne bei Symptomen nach Einreise; Registrierungsverpflichtung bei Einreise, Gesundheitsscreening bei Grenzübertritt - Keine Direktflüge nach China mehr möglich - ÖPNV wird aufrecht erhalten

Zypern
- Von 16.3.-30.4. Einreise nur noch für CYP-StA und Personen mit dauerhaften Aufenthalt/ Arbeitserlaubnis/Studenten möglich - 14-tägige Quarantäne (nicht zu Hause) nach Einreise zwingend

Lettland
- Einreise nur für LVA Staatsangehörige gestattet - 14-tägige häusliche Quarantäne für alle Personen die nach Lettland aus Risikogebieten einreisen - Einstellung aller internationaler Transportverbindungen ab 17. März - Ausreise auf dem Landweg möglich - Internationaler Warenverkehr soll aufrecht erhalten werden

Litauen
- Reiseverbot für LTU Staatsangehörige bis 14. 04. - Einreise nur für LTU Staatsangehörige und Personen mit Arbeitserlaubnis sowie Diplomaten und NATO eFP Truppen gestattet, Gesundheitsscreening und Registrierung aller Einreisenden - Bei Einreise 14-tägige häusliche Quarantäne - Zug- und Flugverkehr weitestgehend eingestellt
- Güter- und Warenverkehr per LKW weiterhin gestattet

Luxemburg
- Öffentlicher Verkehr im Ferien-/Wochenendtakt. - Flughafen ab 23.3. geschlossen, Grenzen weiterhin offen.

Ungarn
- Einreise nur noch für Personen mit HUN Staatsangehörigkeit sowie EWRBürger mit HUN Aufenthaltserlaubnis / Wohnsitz in HUN möglich - Reisende aus ITA, CHN, KOR und IRN unterliegen unabhängig ihrer StA einem vollständigen Einreiseverbot (Ausnahme für HUN StA) - Landeverbot für internationale Flüge aus: ITA, CHN, KOR, ISR und IRN; - Zugverkehr (Personenverkehr) mit Kroatien, ROU, SVK und UKR ist eingestellt; gewerblicher Verkehr (Straße, Schiene) unbeschränkt - Binnenschifffahrt: internationalem Verkehr ist nur der Transit ohne Anlegen in HUN erlaubt. Ausnahme: Schiffe im Warenverkehr mit einem HUN Hafen als Bestimmungsort

Malta
- Ab 24.2. Temperaturmessung bei Grenzübertritt - Ab 10.3. Fährbetrieb zwischen Malta und Sizilien beschränkt auf Lebensmittel und medizinische Produkte - Einstellung des Flugverkehrs aus ITA seit 10.3. - Verpflichtende Quarantäne für alle Einreisenden - Reduzierung der Passagieranzahl im öffentlichen Transport

Niederlande
- Keine Reisebeschränkungen - Flüge in Hochrisikogebiete teilweise ausgesetzt - Reduzierung der Kapazitäten am Flughafen Schiphol

Österreich
- Gesundheits- und Passkontrollen an den Grenzen zu ITA (11.3.) und CHE und Liechtenstein (14.3.) sowie DEU (19.03.) - Einreise nur mit Gesundheitszertifikat und bei 14-tägiger häuslicher Quarantäne möglich. Gesundheitszertifikat (nicht älter als 4 Tage) muss auch für Einreisende aus SVN und HUN vorliegen, wenn diese sich innerhalb von 14 Tagen in Reisewarnungsgebiet aufhielten. - Ausnahmen: Durchreise ohne Zwischenstopp, Güterverkehr, PendlerBerufsverkehr und Einsatzkräfte. - Einstellung aller Flüge aus CHN, IRN, KOR, FRA, ESP, CHE; keine direkten Züge mehr aus der CHE - Personen mit Visum müssen AUT verlassen oder ihren Aufenthalt bei der zust. Landespolizeidirektion klären

Polen
- Aussetzung des internationalen Luft- und Zugverkehrs ab 15. März (Warenverkehr soll aufrecht erhalten werden) - Alle einreisenden POL-StA und ihre Familienangehörigen unterliegen nach Einreise einer 14-tägigen häuslichen Quarantäne (Ausnahme: Grenzpendler, Fahrer im Personen- und Güterverkehr) - Einreise nur noch für POL StA sowie Ausländer mit Aufenthaltstitel, Diplomaten, Berufspendler, u.Ä. - Stand 19.3. kein Personentransit durch POL für EU-Bürger auf der Heimreise möglich.

Portugal
- Einschränkung des innerportugiesischen Verkehrs - Einschränkung der Flugverbindungen nach Madeira und auf die Azoren - Aussteigeverbot für Passagiere von Kreuzfahrtschiffen - Zugangsbeschränkungen an Flughäfen (nur Passagiere mit Ticket) - Aussetzung aller Flugverbindungen nach ITA, ESP, CZE sowie in nichtEU Länder (Ausnahme für Länder mit starker portugiesischer Community)

Rumänien
- 14-tägige Quarantäne (rote Stufe) für Personen, die aus der Provinz Hubei / Stadt Wuhan (China), ITA, IRN oder der Provinz Cheongdo / Stadt Daegu (Südkorea) nach ROU einreisen
- 14-tägige häusliche Isolation (gelbe Stufe) für Personen, die aus Ländern einreisen, in denen es mehr als 500 bestätigte infizierte Personen gibt. - Aussetzung des Flugverkehrs mit Italien und Spanien - Fahrer von LKW (>3,5 t) müssen an den Grenzübergängen Schutzmittel mit sich führen sowie Dokumente über die zu fahrende Strecke - Quarantäne bei Einreise aus betroffenen Gebieten (Ausnahme LKWFahrer, die keine Symptome aufweisen)

Slowenien
- AM rät SVN StA von Reisen ab und hat SVN-StA im Ausland aufgerufen zurückzukehren. - Einstellung des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs sowie des Flugverkehrs nach SVN (Ausnahme Frachtverkehr) - Einschränkungen beim grenzüberschreitenden Güterverkehr auf der Straße zwischen ITA und SVN. Grenzüberschreitender Güterverkehr von ITA nach SVN für in SVN endende Transporte möglich; Transitgüterverkehr mit wenigen Ausnahmen nicht mehr möglich - Gesundheitskontrollen an der Grenze zwischen ITA und SVN - Grenzüberschreitung nur noch an vier Grenzübergangsstellen Slowakei - Einreise nur noch für Personen mit SVK Staatsangehörigkeit sowie Ausländer mit Wohnsitz in SVK, Grenzpendler, Diplomaten

Finnland
- Grenzverkehr eingeschränkt bis 13.4.2020 - Einreise nur noch für FIN Staatsbürger & Personen mit gültigem Wohnsitz in FIN, Durchreise für EU-Bürgern & Personen mit gültigem Aufenthaltstitel eines anderen EU-Landes gestattet - Güter- und Frachtverkehr ist von der Grenzschließung nicht betroffen - Einstellung der Bahnverbindungen Helsinki–St. Petersburg/Moskau

Schweden
- Reduzierung des Zugfernverkehrs um ein Viertel - Einstellung des Bahnverkehrs zwischen Schweden und Dänemark - Einstellung des Fährverkehrs nach Estland und Lettland - Reduzierung des Flugverkehrs



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