Unwägbarkeiten bei Margenbesteuerung
 

VPR-JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG

Unwägbarkeiten bei Margenbesteuerung

Montag, 20.05.2019

Die anstehenden Veranstaltungen, die Steuerentwicklung sowie die weitere Verbandsentwicklung waren zentrale Themen bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung des Internationalen Verbands der Paketer (VPR) im belgischen Leuven.

Erfreulicherweise zeige sich die Bus- und Gruppentouristik insgesamt sehr stabil, begrüßte Tina Behringer die Teilnehmer, die in diesem Jahr 41 VPR-Mitgliedsunternehmen repräsentierten. Die VPR-Präsidentin wies aber auch darauf hin, dass bei allem Optimismus auch Herausforderungen für die Branche anstehen, die zu lösen sind.

Zu diesen Unwägbarkeiten gehört der Bereich Steuern, wie VPR-Vizepräsident Franz-Josef Münchrath berichtete, der im VPR-Präsidium das Ressort „Recht und Steuern“ leitet. „Die Themen gewerbesteuerliche Hinzurechnung sowie die Margenbesteuerung im B2B-Geschäft sind und bleiben komplex und bedrohlich“, sagte Münchrath.

Bei der Margenbesteuerung im B2B-Geschäft soll das Gesetz am Tag der Verkündung in Kraft treten – ohne Übergangsfrist. Im anstehenden Gesetzgebungsverfahren, in dem der VPR und andere Verbände zu einer Stellungahme aufgefordert worden sind, wird der VPR detailliert die Notwendigkeit einer Übergangsfrist erneut betonen. Ziel müsse es sein, durch eine angemessene Frist ein Zeitfenster zu schaffen, um diese Umkehrung des jahrzehntelang geltenden Besteuerungsprinzips unternehmerisch lösen zu können, erklärte Münchrath.



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