Für größere Transparenz und mehr Kundenschutz sollen die Änderungen in der IDD Versichungsvertriebsrichtlinie, die seit diesem Frühjahr gilt, sorgen.
Wie die Allianz Global Assistance mitteilt, muss Kunden vor Vertragsabschluss eine Erstinformation mit allen Firmendaten sowie den Kontaktdaten der zuständigen Beschwerde- und Schlichtungsstelle ausgehändigt werden. Darüber hinaus entfällt die Befristung bei Jahresversicherungen.
Weitere Informationen unter: 089 62424399, per E-Mail an service-partner@allianz.com oder unter https://www.allianz-reiseversicherung.de
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