Neues Schweizer Mwst-Gesetz
 

STEUERN

Neues Schweizer Mwst-Gesetz

Montag, 12.02.2018

Zu der Änderung des Mehrwertsteuergesetzes in der Schweiz zum 01.01.2018 und dessen Folgen liegen laut bdo nun weitere Informationen für Busunternehmen vor, die von der Steuerpflicht betroffen sind.

Betroffen sind Unternehmen, die:

- insgesamt (im In- und Ausland) einen Umsatz von mehr als 100.000 CHF erwirtschaften

- und bei denen die gefahrenen Strecken überwiegend in der Schweiz liegen (>50%) (gilt bereits ab der ersten Fahrt, die überwiegend auf Schweizer Boden stattfindet).

Steuerpflichtige Unternehmen unterliegen der Registrierungspflicht mit der die Benennung eines Steuervertreters in der Schweiz einhergeht. Zusätzlich ist bei der Eintragung in das MWST-Register eine unbefristete Sicherheit zu leisten. Es empfiehlt sich, zur Registrierung und Erstellung von Steuererklärungen ein Steuerbüro bzw. Clearingstelle zu Rate zu ziehen.

Das mit dem bdo kooperierende Steuerbüro
Dr. Körner International hat für die Verbandsmitglieder alle wichtigen Informationen gebündelt und in einer Übersicht darrgestellt, die in der bdo-Länderdatenbank zu finden ist. Das Steuerbüro arbeitet mit einem steuerlichen Vertreter in der Schweiz zusammen und kann bei der Registrierung und der Erfüllung der steuerlichen Pflichten vor der Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) unterstützen und vertreten.


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