Busunglück auf A9 geklärt
 

STAATSANWALTSCHAFT

Busunglück auf A9 geklärt

Dienstag, 01.08.2017

Heute morgen, viereinhalb Wochen nach dem verheerenden Reisebus-Unglück auf der A9 mit 18 Toten (Foto: ntv), informierten Polizei und Staatsanwaltschaft über den Stand der Ermittlungen. Wie Focus online berichtet, hat den bisherigen Ermittlungen zufolge der Fahrer des Busses den Auffahrunfall ausgelöst, der wegen einer „Verkettung tragischer Umstände“ zu dem verheerenden Brand mit 18 Todesopfern führte.

Dem Protokoll der Pressekonferenz von Focus online sind folgende Schlussfolgerungen zu entnehmen: Der Fahrer sei kurz unaufmerksam gewesen – warum, habe sich nicht mehr feststellen lassen. Andere Unfallursachen – ein Brand schon vor dem Auffahrunfall, ein Überholvorgang des Lkw und andere Theorien – konnten die Ermittler ausschließen.
Die Staatsanwaltschaft führt keine Ermittlungen gegen das Busunternehmen, stellt Staatsanwalt Götz klar. Für andere Unfallursachen hätten die Ermittler keinerlei Hinweise gefunden: Bus und Lkw hätten vorher nicht gebrannt und seien technisch in Ordnung gewesen. Es habe auch keine Hinweise auf eine Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer gegeben.

Eine Verkettung unglücklicher Umstände führte danach zu dem Brand: Kurzschlüsse hätten einen Lichtbogen gebildet, zusätzlich seien im vorderen Bereich des Busses zu extrem hohen Temperaturen entstanden. Der Hauptfahrer sei eingeklemmt und sehr schwer verletzt worden, so dass er keine Chance hatte. Er sei tot auf seinem Sitz geborgen worden. Entsprechend träfen Berichte, der Fahrer habe noch geholfen, Passagiere aus dem Bus zu bringen, nicht zu. Dazu war der schwerverletzte Mann schlicht nicht in der Lage.

Der Auffahrunfall sei durch eine “Unaufmerksamkeit des Fahrers“ bei circa 60 – 70 km/h geschehen, so der Staatsanwalt. Der Fahrer habe noch versucht, seitwärts auszuweichen und habe danach wohl auch noch gebremst. “Im Bus herrschte Ruhe“, sagt der Staatsanwalt. Die meisten Insassen hätten zum Unfallzeitpunkt geschlafen. Warum der Fahrer unaufmerksam war, sei nicht festzustellen gewesen.
Staatsanwalt Jochen Götz abschließend: „Es handelte sich den Erkenntnissen zufolge um eine Verkettung mehrerer tragischer Umstände“.
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