Krankenkasse-Bescheinigung gefordert
 

FRANKREICH

Krankenkasse-Bescheinigung gefordert

Dienstag, 21.03.2017

Ab 01.04.2017 müssen alle nach Frankreich fahrenden Arbeitnehmer die A1-Bescheinigung mitführen. “Hierunter fallen sämtliche Verkehre und nicht nur Kabotage, somit auch Gelegenheitsverkehr und Transit! Betroffen sind sowohl Arbeitnehmer, als auch Selbstständige!“, informiert der bdo.

Basierend auf den Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 besteht eine solche Mitführungspflicht in jedem EU-Mitgliedstaat, in dem einer Beschäftigung nachgegangen wird, bereits seit 01.05.2010. Länder wie Österreich, die bereits zum 01.01.2017 und Frankreich, die die Kontrollen von A1-Bescheinigungen zum 01.04.2017 angekündigt haben, führen lediglich die geltenden europäischen Regeln im Bereich der sozialen Sicherheit nun konsequenter durch.

Bei Verstoß können hohe Geldstrafen in Frankreich verhängt werden.

Die A1-Bescheinigung stellen die gesetzlichen Krankenkassen aus. Privat Versicherte beantragen diese Bescheinigung bei ihrem Rentenversicherungsträger (DRV Bund oder Regionalträger der DRV).

Bei Personen, die gewöhnlich sowohl in Deutschland als auch in Frankreich (und weiteren Ländern) tätig sind, ist der GKV-Spitzenverband, Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA), für die Ausstellung der A1-Bescheinigung zuständig.

Da die Ausstellung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, reicht es aus, wenn vorerst eine Bescheinigung mitgeführt wird, die bestätigt, dass ein Antrag gestellt wurde.

Der bdo setzt sich derzeit für eine Übergangsfrist ein.

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