RDA: “Urteil Existenz gefĂ€hrdend“
 

HOTELZIMMER-BESTEUERUNG

RDA: “Urteil Existenz gefĂ€hrdend“

Donnerstag, 11.02.2016

Die Tourismusbranche zeigt sich bestĂ€tigt, dass das Thema gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei der Hotelzimmeranmietung durch Reiseveranstalter auf politischer Ebene gelöst werden muss “Dieses Urteil ist kontraproduktiv. Wir fordern den Gesetzgeber auf, umgehend fĂŒr Rechtssicherheit zu sorgen“, so Richard Eberhardt, PrĂ€sident des RDA (Foto).

Das Gericht folge zwar der Auffassung der Reiseveranstalter, dass die VertrĂ€ge mit den Hoteliers keine reinen MietvertrĂ€ge sind, sondern neben der Bereitstellung des Zimmers zahlreiche weitere Leistungen einschließen, wie etwa Zimmerreinigung, Verpflegung, Animation, Kinderbetreuung oder Conciergedienste.

Das Gericht zieht aus dieser Auffassung aber die falschen SchlĂŒsse, weil es daraus dennoch Mietanteile herauszurechnen versucht. Bei diesen sogenannten gemischten VertrĂ€gen sind die Leistungen nach Auffassung der Reisebranche aber untrennbar miteinander verbunden, so dass eine sachgerechte Aufteilung nicht möglich ist. Eberhardt: “Sofern das Urteil in der nĂ€chsten Instanz bestĂ€tigt werden sollte, mĂŒsste fĂŒr jedes von einem Reiseveranstalter angebotene Hotel ein Mietanteil ermittelt werden. Dies wĂ€re extrem realitĂ€tsfern, bĂŒrokratisch und auch sehr teuer und Existenz gefĂ€hrdend fĂŒr viele mittelstĂ€ndische Busreiseveranstalter.“

Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen. Bis zu einer endgĂŒltigen rechtlichen KlĂ€rung wĂŒrde nach Auffassung der Reisebranche rund fĂŒnf Jahre vergehen. “Darauf können die deutschen Bus- und Gruppenreiseveranstalter nicht warten. Im Hinblick auf Rechtssicherheit muss eine schnelle politische Lösung herbeigefĂŒhrt werden“, fordert auch der RDA.

Der RDA hat sich seit Jahren zu dem Thema gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei der Hotelzimmeranmietung durch Reiseveranstalter im Konzert mit dem BTW und anderen VerbĂ€nden auf politischer Ebene eingebracht und die RDA Mitglieder regelmĂ€ĂŸig informiert. Insbesondere RDA-Steuerberater Dipl.-Bw. (FH) Carsten Kaufmann hat dazu durch Stellungnahmen und Erhebungen bei den mittelstĂ€ndischen Reiseveranstaltern fachlichen Input geliefert.


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